„Faszination Schießsport“
Sportschießen ist ähnlich wie Golf eine Sportart mit einer hohen Anforderung an Technik und Konzentration. Sportschützen zeichnen sich durch ein hohes Maß an Konzentrationsfähigkeit aus, denn
größtenteils entscheiden Millimeter über Sieg oder Niederlage. Sportliche Erfolge stellen sich nicht von heute auf morgen ein und lassen sich nicht mit Gewalt erzielen.
Es ist die Jahrhundertalte, körperliche Auseinandersetzung mit der Waffe und die immerwährende geistige Auseinandersetzung mit sich selbst. In der Beschäftigung mit der Waffe lernt der Schütze,
wie sich geistige und motorische Abläufe automatisieren und verinnerlicht lassen.
Schießen...
... bringt Ruhe und Gelassenheit
... vereint Körper und Geist
... ist Konzentration
... ist Meditation
... beginnt im Kopf
... ist idealer Ergänzungssport
... macht Spaß
Gefährden unsere Waffen Menschen?
Sportschießen, insbesondere das Großkaliberschießen, ist besonders seit dem schrecklichen Amoklauf in Winnenden stark in Verruf gekommen. Es ist bedauerlich, dass Ideologen, Sensationspresse und
sich für wichtig haltende Politiker durch Halbwahrheiten und teils bewusster Falschinformation rechtschaffene und unbescholtene Bürger kriminalisieren. Der Amoktäter von Winnenden war illegal(!)
im Besitz der Waffe! Er hatte keinerlei waffenrechtliche Erlaubnis. Es ist ihm zwar leicht gefallen, durch das rechtswidrige Verhalten seines Vaters (er hatte die Waffe nicht ordnungsgemäß
verschlossen) an die Waffe zu gelangen, aber es bleibt dennoch Illegaler Waffenbesitz! Statt die Ursachen der Amoktat zu bekämpfen fordern o.g. Pharisäer weitere Beschränkungen im Waffenrecht
(übrigens dieselben, die die Goldmedaillen unser Sportschützen bei olympischen Spielen bejubeln). Das ist natürlich einfacher und verlangt keine geistige Auseinandersetzung mit dem eigentlichen
Problem.
Genau wie viele andere Gegenstände (z.B. Küchenmesser, Autos, andere Sportgeräte, z.B. Baseballschläger usw.) können auch Sportwaffen missbraucht werden. Aber im Gegensatz zu den „gefährlichen“
Alltagsgegenständen gibt es für Sportwaffen extrem hohe Auflagen für Erwerb, Besitz und Aufbewahrung. Es würde hier zu weit führen, alle Auflagen und Pflichten zum Erwerb einer
erlaubnispflichtigen Schusswaffe aufzuführen, deswegen seien hier nur einige beispielhaft aufgeführt:
• Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses
• Erfolgreiche Ablegung einer Waffensachkundeprüfung in Theorie und Praxis
• mindestens einjährige Mitgliedschaft in einem Schießsportverein, der einem anerkannten Dachverband angehört
• regelmäßige Teilnahme an Training und Wettbewerben (das gilt auch für die Zeit nach dem Erwerb)
• Nachweis der sicheren Verwahrung
Besonders die Pflicht des regelmäßigen Trainings in einem Verein ist aus unserer Sicht ein wirkungsvolles Kontrollinstrument. Wir als Sportler akzeptieren keine „Rambos“, Psychopathen und
Fanatiker unter uns, der sorgsame und umsichtige Umgang mit den Waffen ist unsere wichtigste Grundregel.
Nach dem > Waffengesetz < ist das Mindestalter für die Ausübung des Schießsports mit Druckluftwaffen auf 12 Jahre festgelegt, (mit Ausnahmegenehmigung ab 10 Jahre). Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, ist auch das Schießen mit kleinkalibrigen Schusswaffen unter Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen (Inhaber einer Jugendbasislizenz) erlaubt. Unter bestimmten Auflagen bezüglich der physischen und psychischen Entwicklung der Jugendlichen können Ausnahmen von den Altersgrenzen beantragt werden. In allen Fällen ist eine Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten erforderlich.
Im sportlichen Schießen wird vom 12. bis zum 45. Lebensjahr in allen Disziplinen nur Freihand geschossen. Bei allen Wettkämpfen gibt es nach oben keine Altersbegrenzung. Wer sich fit genug fühlt, kann auch mit über 80 Jahren daran teilnehmen.
![]() |
![]() |
Ab dem 46. Lebensjahr werden von den Vereinsmeisterschaften bis hin zu den Deutschen Meisterschaften auch Wettkämpfe mit aufgelegten Waffen bei Luftgewehr, Luftpistole
und Kleinkaliber durchgeführt.
Verwendet werden dafür die üblichen Sportwaffen. Die „aufgelegten“ Disziplinen, sind in das offizielle Regelwerk des Deutschen Schützenbundes aufgenommen worden. Im Jahr 2006 wurden die ersten
Deutschen Meisterschaften nach den neuen Regeln der Sportordnung durchgeführt, jedoch nur für Schützen / Schützinnen ab dem 56. Lebensjahr.
Beim aufgelegten Schießen werden 30 Schuss (3 Serien a 10 Schuss) geschossen. Da die Schießleistungen im oberen Bereich sehr eng beieinander liegen, erfolgt nur noch eine elektronische Auswertung. Mit dem Luftgewehr sind 300 Ringe bei Wettkämpfen auf allen Ebenen keine Seltenheit.
Für Wettkämpfe nach den Regeln des Deutschen Schützenbundes gibt es zur Angleichung an das Leistungsvermögen so genannte Wettkampfklassen.
Als Berechnungszeitraum gilt immer das Sportjahr.
Schülerklasse
|
|
unterteilt in männlich/weiblich:
|
bis 14 Jahre
|
|
|
Jugendklasse
|
|
unterteilt in männlich/weiblich:
|
15 - 16 Jahre
|
|
|
Juniorenklasse B
|
|
unterteilt in männlich/weiblich:
|
17 - 18 Jahre
|
|
|
Juniorenklasse A
|
|
unterteilt in männlich/weiblich:
|
19 - 20 Jahre
|
|
|
Herrenklasse nur Männer:
|
21 - 45 Jahre
|
|
|
Damenklasse nur Frauen:
|
21 - 45 Jahre
|
|
|
Herrenaltersklasse nur Männer:
|
46 - 55 Jahre
|
|
|
Damenaltersklasse nur Frauen:
|
46 - 55 Jahre
|
|
|
Seniorenklasse nur Männer:
|
ab 56 Jahren
|
|
|
Seniorinnenklasse nur Frauen:
|
ab 56 Jahren
|
|
|
Seniorenklasse A (aufgelegt) nur Männer:
|
56 - 65 Jahre
|
|
|
Seniorinnenklasse A (aufgelegt) nur Frauen:
|
56 - 65 Jahre
|
|
|
Seniorenklasse B (aufgelegt) nur Männer:
|
66 - 71 Jahre
|
|
|
Seniorinnenklasse B (aufgelegt) nur Frauen:
|
66 - 71 Jahre
|
|
|
Seniorenklasse C (aufgelegt) nur Männer:
|
ab 72 Jahren
|
|
|
Seniorinnenklasse C (aufgelegt) nur Frauen:
|
ab 72 Jahren
|