Warum wir schießen…

„Faszination Schießsport“

Sportschießen ist ähnlich wie Golf eine Sportart mit einer hohen Anforderung an Technik und Konzentration. Sportschützen zeichnen sich durch ein hohes Maß an Konzentrationsfähigkeit aus, denn größtenteils entscheiden Millimeter über Sieg oder Niederlage. Sportliche Erfolge stellen sich nicht von heute auf morgen ein und lassen sich nicht mit Gewalt erzielen.
Es ist die Jahrhundertalte, körperliche Auseinandersetzung mit der Waffe und die immerwährende geistige Auseinandersetzung mit sich selbst. In der Beschäftigung mit der Waffe lernt der Schütze, wie sich geistige und motorische Abläufe automatisieren und verinnerlicht lassen.

Schießen...
... bringt Ruhe und Gelassenheit
... vereint Körper und Geist
... ist Konzentration
... ist Meditation
... beginnt im Kopf
... ist idealer Ergänzungssport
... macht Spaß


Gefährden unsere Waffen Menschen?

Sportschießen, insbesondere das Großkaliberschießen, ist besonders seit dem schrecklichen Amoklauf in Winnenden stark in Verruf gekommen. Es ist bedauerlich, dass Ideologen, Sensationspresse und sich für wichtig haltende Politiker durch Halbwahrheiten und teils bewusster Falschinformation rechtschaffene und unbescholtene Bürger kriminalisieren. Der Amoktäter von Winnenden war illegal(!) im Besitz der Waffe! Er hatte keinerlei waffenrechtliche Erlaubnis. Es ist ihm zwar leicht gefallen, durch das rechtswidrige Verhalten seines Vaters (er hatte die Waffe nicht ordnungsgemäß verschlossen) an die Waffe zu gelangen, aber es bleibt dennoch Illegaler Waffenbesitz! Statt die Ursachen der Amoktat zu bekämpfen fordern o.g. Pharisäer weitere Beschränkungen im Waffenrecht (übrigens dieselben, die die Goldmedaillen unser Sportschützen bei olympischen Spielen bejubeln). Das ist natürlich einfacher und verlangt keine geistige Auseinandersetzung mit dem eigentlichen Problem.

Genau wie viele andere Gegenstände (z.B. Küchenmesser, Autos, andere Sportgeräte, z.B. Baseballschläger usw.) können auch Sportwaffen missbraucht werden. Aber im Gegensatz zu den „gefährlichen“ Alltagsgegenständen gibt es für Sportwaffen extrem hohe Auflagen für Erwerb, Besitz und Aufbewahrung. Es würde hier zu weit führen, alle Auflagen und Pflichten zum Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe aufzuführen, deswegen seien hier nur einige beispielhaft aufgeführt:

• Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses
• Erfolgreiche Ablegung einer Waffensachkundeprüfung in Theorie und Praxis
• mindestens einjährige Mitgliedschaft in einem Schießsportverein, der einem anerkannten Dachverband angehört
• regelmäßige Teilnahme an Training und Wettbewerben (das gilt auch für die Zeit nach dem Erwerb)
• Nachweis der sicheren Verwahrung

Besonders die Pflicht des regelmäßigen Trainings in einem Verein ist aus unserer Sicht ein wirkungsvolles Kontrollinstrument. Wir als Sportler akzeptieren keine „Rambos“, Psychopathen und Fanatiker unter uns, der sorgsame und umsichtige Umgang mit den Waffen ist unsere wichtigste Grundregel.

Wettkampfklassen

Auflage
  Klasse Alter Jahrgänge
70/71 Senioren I 51 bis 60 Jahre 1963 bis 1972
72/73 Senioren II 61 bis 65 Jahre 1958 bis 1962
74/75 Senioren III 66 bis 70 Jahre 1953 bis 1957
76/77 Senioren IV 71 bis 75 Jahre 1948 bis 1952
78/79 Senioren V 76 Jahre und älter 1947 und früher
Bogen
  Klasse Alter Jahrgänge
24/25 Schüler C 9 bis 10 Jahre 2013 bis 2014
22/23 Schüler B 11 bis 12 Jahre 2011 bis 2012
20/21 Schüler A 13 bis 14 Jahre 2009 bis 2010
30/31 Jugend 15 bis 17 Jahre 2006 bis 2008
40/41 Junioren 18 bis 20 Jahre 2003 bis 2005
10/11 Herren/Damen 21 bis 49 Jahre 1974 bis 2002
12/13 Masters 50 bis 65 Jahre 1958 bis 1973
14/15 Senioren 66 Jahre und älter 1957 und früher
Gewehr, Pistole, Flinte, Sommerbiathlon, Target Sprint
  Klasse Alter Jahrgänge
  Schüler II (Lichtsysteme) 0 bis 12 Jahre 2011 bis 2022/2023
20/21 Schüler I 10 bis 14 Jahre 2009 bis 2013
30/31 Jugend 15 bis 16 Jahre 2007 bis 2008
42/43 Junioren II 17 bis 18 Jahre 2005 bis 2006
40/41 Junioren I 19 bis 20 Jahre 2003 bis 2004
10/11 Herren/Damen I 21 bis 40 Jahre 1983 bis 2002
12/13 Herren/Damen II 41 bis 50 Jahre 1973 bis 1982
14/15 Herren/Damen III 51 bis 60 Jahre 1963 bis 1972
16/17 Herren/Damen IV 61 Jahre und älter 1962 und früher

 

GSSV-Bölingen
Lambertusstraße 60
53501 Grafschaft (Lantershofen)

kontakt@gssv-boelingen.de  
 Tel.: 0171-4146451

Mittwoch: 18.00 - 22.00 Uhr

Sonntag: 10.00 - 13.00 Uhr

Letzte Aktualisierung:

Montag, 4. März 2024

 

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